Österreich hat eine strukturierte Ausbildung für die ärztliche Tätigkeit in den Notfallabteilungen!
Die Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer hat am 16.12.2024 die Spezialisierung Klinische Akut- und Notfallmedizin beschlossen. Die Spezialisierungsverordnung ist mit 1. Juni 2025 in Kraft getreten. Wir unterstützen als Fachgesellschaft in Abstimmung mit der ÖÄK und dem Bundesministerium die konkrete Umsetzung. Das betrifft die Antragstellung, die Implementierung der Spezialisierung in die Ausbildungscurricula, und die Anerkennung der Ausbildungsstätten.
Antrag zur Spezialisierung
Sie können jederzeit einen Antrag auf Spezialisierung gemäß der Übergangsbestimmungen stellen, wenn Sie zwischen 1.7.2015 und 1.7.2025 zumindest 36 Monate mit selbstständiger Berufsausübung an einer innerklinischen Notfalleinrichtung tätig waren und die für die Spezialisierung geforderten Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben haben, sowie über ein gültiges Notarztdiplom verfügen. Den genauen Text der Spezialisierungsverordnung finden Sie hier.
Das Einreichformular sowie die nötigen Details der ÖÄK finden Sie unter dem folgenden LINK:
https://www.aerztekammer.at/documents/d/content-pool/formblatt-antrag-spez-klinische-akut-und-notfallmedizin.
Die Anerkennung der Ausbildungsstätten/ Ausbildungsstellen erfolgt nun über die Landesgesundheitsbehörden. Wir erarbeiten gerade ein Muster-Ausbildungskonzept, das wir Ihnen dann gerne zur Verfügung stellen werden.
Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen, die sich aktiv für diese Ausbildung eingesetzt haben, mit denen wir gemeinsam nach jahrelangen Bemühungen diesen wichtigen Meilenstein geschafft haben!













